AGB der Kochschule Spezia
1. Präambel
Die Kochschule Spezia in Wolfsburg-Fallersleben führt Kochkurse für Privat- und Firmenkunden durch. Die Geschäftsführung liegt bei der Geschäftsführerin Sabine Spezia. Die Kochkurse setzen sich überwiegend aus freien Teilnehmern zusammen, die sich einzeln oder in kleinen Gruppen zur Teilnahme an den Kursen anmelden. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Einzelheiten der Buchung von Kochkursen sowie Fragen der Durchführung und Haftung.
2. Anmeldung, Buchung und Bezahlung
Die Buchung einzelner Kochkurse kann telefonisch, per E-Mail oder vor Ort erfolgen. Die Buchung des Nutzers ist als Angebot zum Vertragsschluss zu verstehen. Die Kochschule Spezia entscheidet nach Eingang des Angebotes über dessen Annahme. Eine Ablehnung des Angebotes muss insbesondere dann erfolgen, wenn die Kurse belegt sind oder die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Bei Annahme des Angebotes ist die Buchung als verbindlich anzusehen. Die Annahme oder Ablehnung des Angebotes erfolgt durch die Kochschule Spezia spätestens 7 Tage vor Kursbeginn.
Die Kochkurse können bei Buchung vor Ort oder am Veranstaltungsabend in bar bezahlt werden.
Zahlungen auf Rechnung erfolgen auf das Konto der Kochschule Spezia:
Bank: Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE66 2695 1311 0161 5074 88
BIC: NOLADE21GFW
3. Stornierungen von Kochkursen
Der Kochkursteilnehmer hat die Möglichkeit, seine Buchung bis 14 Tage vor Kochkursbeginn kostenfrei zu stornieren! Bei einer erfolgreichen Stornierung behalten eventuell im Vorfeld bezahlte Eintrittskarten und Gutscheine ihre Gültigkeit und sind in jedem anderen Kochkurs einlösbar, sofern der Kurs stattfindet und noch ausreichend Plätze vorhanden sind.
Die Stornierungsfristen und -kosten sind folgendermaßen gestaffelt:
1) Bis 14 Tage vor Kochkursbeginn: kostenfrei
2) 13 bis 7 Tage vor Kochkursbeginn: 50%
3) Ab dem 6. Tag vor Kochkursbeginn: 100%
Bei Nichterscheinen ohne gültige Stornierung verfällt die im Vorfeld erworbene Eintrittskarte des nichterschienenen Teilnehmers. Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers, der noch keine Eintrittskarte im Vorfeld erworben hat, wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht dem nichterschienenen Teilnehmer nach der Veranstaltung postalisch zu.
Alle Stornierung müssen schriftlich erfolgen.
4. Ausfall der Kochkurse bei Krankheit
Im Krankheitsfall der Kursleiterin wird der Kurs auf einen Ersatztermin verschoben. Die Kurzsgebühr wird nicht erstattet. Dies gilt ebenso, wenn ein Kursteilnehmer durch Krankheit nicht am Kurs teilnehmen kann.
5. Teilnehmerzahlen
Erreicht ein Kochkurs nicht eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen, hat die Kochschule Spezia das Recht, den Kochkurs abzusagen. Eventuell im Vorfeld erworbene Eintrittskarten oder Gutscheine behalten in diesem Fall ihren Geldwert und sind in jedem anderen Kochkurs einlösbar, sofern der Kurs stattfindet und noch ausreichend Plätze vorhanden sind.
6. Vorbehalt der Änderungen in der Speisenzubereitung
Für die Durchführung von Kochevents und Kochkursen werden nur hochwertige Lebensmittel verwendet. Infolgedessen muss sich die Kochschule Spezia vorbehalten, bei Lieferengpässen auch auf die Verwendung solcher Lebensmittel auszuweichen, die nicht zum Thema des Kochkurses passen. Insoweit bleiben Änderungen im Kochprogramm vorbehalten.
7. Kursablauf
Die Kursdauer beträgt etwa 2-4 Stunden. Diese Zeit umfasst die Einführung, die Vorbereitung und Zubereitung der Speisen sowie den gemeinsamen Verzehr. Nach Ablauf der 4 Stunden wird eine Überstundenpauschale in Höhe von netto € 15,- Person pro angefangene Stunde erhoben, um die Personal- und Getränkekosten zu decken.
8. Schäden
Die Teilnahme der Kursteilnehmer erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung die Kochschule Spezia ist beschränkt auf Schäden an Leib oder Leben, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. ?Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie in den Räumlichkeiten der Kochschule Spezia verursachen.
9. Kleidung
Die Teilnehmer haben selbst darauf zu achten, dass sie zweckentsprechende Kleidung zum Kochen tragen. Schürzen werden gestellt.
10. Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen
Wegen der Verwendung von Induktionskochplatten kann es zu Problemen mit Herzschrittmachern kommen. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass es kursbedingt zu nicht unerheblicher Wärmeentwicklung durch das Kochen der Speisen kommen kann.
11. Gutscheine
Bei der Kochschule Spezia können Gutscheine oder solche mit einem bestimmten Warenwert erworben werden. Die Gültigkeit der Gutscheine ist ab Ausstellungsdatum begrenzt auf ein Jahr. Die Anmeldung/Einlösung des Gutscheines ist zu jedem Kurs möglich, sofern der Kurs noch nicht vollständig belegt und damit ausgebucht ist. Für die Verbindlichkeit der Anmeldung gelten die obigen Ausführungen. ?Der Kurs gilt erst als dann vollständig oder teilweise bezahlt, wenn der Gutschein im Original an die Kochschule Spezia übergeben worden ist. Sofern der Gutscheinwert unter Kurswert liegt, ist der Betrag gemäß der Rechnung auszugleichen. Sollte der Gutscheinwert über dem Kurswert liegen, kann der Restbetrag auf einen weiteren Kurs angerechnet werden. Eine Auszahlung des Differenzbetrages kann nicht erfolgen.
12. Übertragbarkeit von Buchungen
Die Buchungen von Kursen können, sofern diese bereits bezahlt sind, auf dritte Personen übertragen werden, sofern diese nicht bereits selbst den betreffenden Kurs gebucht haben.
13. Preise
Die Preise der auf der Homepage offerierten Kochkurse verstehen sich als Inklusivpreise (inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer). Alle Angebote für private Veranstaltungen, Firmenveranstaltungen oder sonstige Gewerbetreibende (Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmer usw.) verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (wie im jeweiligen Angebot ausgewiesen).
14. Datenschutz
Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur für eigene Zwecke verwendet.
15. Rechte am eigenen Bild
Die Kochschule Spezia führt jeweils im Rahmen jedes Kurses Fotodokumentationen durch. Diese Fotos werden gespeichert. Hiermit erklären sich die Teilnehmer einverstanden. Teilweise werden die Fotos für Werbezwecke verwendet. Auch insoweit tritt jeder Teilnehmer seine Rechte am eigenen Bild an die Kochschule Spezia ab, die diese Abtretung jeweils annimmt.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für die Kochschule Spezia ist Wolfsburg.